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HU+AU

Autohändler die HU+AU anbieten

Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, dient seit dem Jahr 1951 dazu, die Verkehrstüchtigkeit aller am deutschen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge sicherzustellen. Dementsprechend ist sie laut Paragraph 29 StVZO für jeden Autobesitzer verpflichtend, und das nicht ohne Grund: Seit der Einführung sind die Unfälle durch defekte Fahrzeug drastisch zurückgegangen. Im Volksmund spricht man oft vom ?Termin beim TÜV?, was daher kommt, dass die Hauptuntersuchung früher ausschließlich beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt wurde. Erst später gesellten sich weitere Verbände wie etwa die Dekra, GTÜ, FSP und KÜS unter die zugelassenen Prüfer ? möglich war dies, da die Hauptuntersuchung nicht seitens der Behörde, sondern durch staatlich anerkannte und amtlich kontrollierte Betriebe aus privater Hand durchgeführt wird.

Was bei der HU geprüft wird

Der Umfang der HU ist in der ?Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen? genau festgelegt. Im Unterschied zum normalen Werkstattbesuch wird bei der Hauptuntersuchung lediglich die Verkehrssicherheit laut StVZO, nicht aber die Betriebssicherheit überprüft, wie etwa die ordnungsgemäße Funktion des Motors. Ein weiterer Unterschied ist dementsprechend die vollkommen zerlegungsfreie Untersuchung: Das Augenmerk des Sachverständigen richtet sich vornehmlich auf die Leuchten, die Bremsen, die Signaleinrichtungen, die Auspuffanlage, die Radlager sowie die Dichtigkeit und der regelgerechte Anbau sämtlicher Teile ? für diese Prüfung ist es in der Regel nicht nötig, Teile des Fahrzeugs zu demontieren. Darüber hinaus verfügen die Prüfbetriebe über spezielle Anlagen etwa zur Kontrolle der Bremsen und der Leuchten, die die Untersuchung stark vereinfachen und beschleunigen. Haben Sie an Ihrem Fahrzeug ein optisches oder technisches Tuning vornehmen lassen, so müssen Sie übrigens die Nachweise und Eintragungen der entsprechenden Anbauteile unbedingt zur HU mitbringen, da Ihnen sonst die Prüfung bzw. die Prüfbescheinigung unter Umständen verweigert wird.

HU-Termine, Preise und Mahnung

Die Preise für den Besuch in der Prüfwerkstatt schwanken je nach Organisation. So zahlt man beispielsweise für den HU/AU in München etwa zwischen 80 und 120 Euro. Weil die HU nur etwa 10 bis 15 Minuten dauert, müssen Sie in der Regel keinen konkreten Termin vereinbaren, sondern können ja nach Andrang gleich vor Ort warten. Die HU-Plaketten selbst werden in Deutschland seit 1960 vergeben. Anfangs erhielten Fahrzeughalter noch einen Brief der Zulassungsstelle, der rechtzeitig den nächsten HU-Termin ankündigte. Heute müssen Sie sich eigenständig darum kümmern, die Frist einzuhalten, denn bei PKW erlischt nach zwei Jahren ohne Hauptuntersuchung die Betriebserlaubnis ? eine Ausnahme gilt für Neuwagen, die einmalig erst nach drei Jahren zur Prüfstelle und danach der Zwei-Jahresregel folgen müssen. Wer sich hingegen mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung anmeldet, muss mit einem Aufschlag von bis zu 40 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei einer Kontrolle kann die Polizei außerdem veranlassen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird und bei einem Unfall droht eine Zahlungsverweigerung seitens der Kfz-Versicherung.

Hauptuntersuchung erfolgreiche

st die Hauptuntersuchung bestanden, erhält der Fahrzeugbesitzer eine Prüfbescheinigung, einen Stempel im Fahrzeugschein, eine neue runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen und einen Untersuchungsbericht. Letzterer ist auch bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs vorzulegen.

Hauptuntersuchung nicht erfolgreich

Fällt das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung durch, müssen zunächst die im Prüfbericht ausgeschriebenen Mängel anstandslos behoben werden. In diesem Zuge ist man gut beraten, sein Fahrzeug bereits vor der HU auf offensichtliche Mängel überprüfen zu lassen, denn die obligatorische Nachprüfung bei Nichtbestehen ist mit weiteren Kosten verbunden.

System der HU-Plaketten

Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie ganz leicht der am hinteren Nummernschild angebrachten, runden Prüfplakette entnehmen: In der Mitte wird das Jahr angezeigt, der Monat entspricht der oben stehenden Zahl der gegen den Uhrzeigersinn am Rand aufgelisteten Monate von 1 bis 12. Zwischen der 1 (Januar) und der 11 (November) befindet sich außerdem ein schwarzer Balken, wodurch die Plakette wie eine Uhr abgelesen werden kann: Ist die HU beispielsweise im April fällig, steht die 4 oben, während der schwarze Balken auf ?4 Uhr? erscheint.

Darüber hinaus sind die Plaketten je nach HU-Jahr mit verschiedenen Farben versehen, die sich alle sechs Jahre wiederholen. Auf diese Weise ist etwa für ein folgendes Polizeifahrzeug relativ leicht erkennbar, ob die Plakette noch gültig ist oder nicht.

AU ist seit 2010 Teil der HU

Bis zum Jahr 2010 konnte die Abgasuntersuchung (AU) getrennt von der Hauptuntersuchung (HU) vorgenommen werden, weshalb es zwei getrennte Prüfplaketten gab: Die sechseckige Plakette der nächsten Abgasuntersuchung am vorderen Kennzeichen und die runde Plakette der nächsten Hauptuntersuchung wie gehabt auf dem hinteren Kennzeichen. Heute werden AU und HU jedoch nicht mehr getrennt angeboten, sondern werden in der Regel zusammen vorgenommen. Seit dem Jahr 2013 sind auf deutschen Fahrzeugen nur noch die HU-Plaketten auf dem hinteren Nummernschild zu sehen. Um unkompliziert einen HU + AU Termin in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie jetzt das Werkstattportal. Hier können Sie online einen passenden Termin buchen.

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